Rechtsprechung
   AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15210
AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18 (https://dejure.org/2019,15210)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 21.01.2019 - VI 1239/18 (https://dejure.org/2019,15210)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - VI 1239/18 (https://dejure.org/2019,15210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2229; FamFG § 26
    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

  • rewis.io

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

  • erbrechtsiegen.de

    Voraussetzungen Sachverständigenbeauftragung bei Zweifeln an Testierfähigkeit des Erblassers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwister streiten ums Erbe - Sohn erklärt den Vater für "testierunfähig": Muss das Nachlassgericht ein Gutachten über die geistigen Fähigkeiten des Erblassers einholen?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Pressemitteilung)

    Wann muss ein Nachlassgericht ein Sachverständigengutachten zur Frage der behaupteten Testierunfähigkeit einholen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Eine Anregung, Beratung oder Beeinflussung Dritter ist insoweit unschädlich, wenn der Erblasser letztlich noch selbst entscheiden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; OLG München, Urteil vom 29.04.2009, Az. 20 U 5261/08); leichte Beeinflussbarkeit genügt solange nicht, wie die auf den Willen einwirkenden äußeren Einflüsse noch in normaler Weise nur Motiv und nicht beherrschend sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; MüKoBGB/Hagena BGB § § 2229 Rn. 25), d.h. solange nicht, solange der Erblasser etwaige Beeinflussungen noch durch kritisches Hinterfragen in Frage stellen kann (vgl. Cording, ZEV 2010, 115; Wetterling, ErbR 2015, 544).

    Derjenige, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, trägt dabei die Feststellungslast und es verbleibt in dem Fall, dass trotz aller Aufklärungsmöglichkeiten unbehebbare Zweifel verbleiben, bei der Testierfähigkeit des Erblassers (vgl. OLG München, Urteil vom 29.04.2009, Az. 20 U 5261/08; Palandt-Weidlich, § 2229, RdNr. 11, mwN).

  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Es geht daher auch nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu überprüfen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen zustande kam (vgl. BayObLG (1. ZS), Beschluss vom 17.8.2004, Aktenzeichen 1Z BR 53/04).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Ist die letztwillige Verfügung von der Erkrankung unbeeinflusst, steht sie der Wirksamkeit nicht entgegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.3. 2005 - 1Z BR 107/04).
  • OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13

    Erbscheinerteilungsverfahren: Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (stRspr; vgl. OLG München, Beschluss vom 22.10.2014, Aktenzeichen 31 Wx 239/13).
  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Hieraus folgt, dass die Gerichtskosten unter den am Verfahren Beteiligten grundsätzlich aufzuteilen sein werden und von der Anordnung der Kostenerstattung abzusehen ist, sofern nicht Gründe dieser Art bzw. Gründe im Sinne von § 81 Abs. 2 FamFG dafür sprechen, einen Beteiligten einseitig zu belasten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2015, Az. 3 Wx 77/14.
  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Vielmehr hat der Arzt F. den Erblasser einen Tag nach Testamentserrichtung vollumfängliche Geschäftsfähigkeit bestätigt - wobei zu berücksichtigen ist, dass den Ausführungen des Arztes F. als Hausarzt des Erblassers jedenfalls hinsichtlich der tatsächlichen Wahrnehmungen erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. KG, Beschluss v. 07.09.1999, Az.: 1 W 4291/98; Kording, ZEV 2010, 23).
  • BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88

    Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft

    Auszug aus AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
    Eine Anregung, Beratung oder Beeinflussung Dritter ist insoweit unschädlich, wenn der Erblasser letztlich noch selbst entscheiden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; OLG München, Urteil vom 29.04.2009, Az. 20 U 5261/08); leichte Beeinflussbarkeit genügt solange nicht, wie die auf den Willen einwirkenden äußeren Einflüsse noch in normaler Weise nur Motiv und nicht beherrschend sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; MüKoBGB/Hagena BGB § § 2229 Rn. 25), d.h. solange nicht, solange der Erblasser etwaige Beeinflussungen noch durch kritisches Hinterfragen in Frage stellen kann (vgl. Cording, ZEV 2010, 115; Wetterling, ErbR 2015, 544).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht